Schützengesellschaft Eldingen von 1862 e.V.

 

Formulare

Möchten Sie unserem Verein beitreten?
Dann haben Sie hier die Möglichkeit, unser Aufnahmeformular auszudrucken und auszufüllen.
Danach einfach beim Vorstand abgeben.

Haben sich persönliche Daten geändert?
Dann haben Sie hier die Möglichkeit, unsere Änderungsmitteilung auszudrucken
und auszufüllen.
Danach einfach beim Vorstand abgeben.

Das Schießen durch Minderjährige setzt das Einverständnis der Sorgeberechtigten
(WICHTIG: ES MÜSSEN BEIDE SORGEBERECHTIGTEN UNTERSCHREIBEN!!!)
voraus und zwar für
a. Kinder, die das 12. Lebensjahr vollendet und noch nicht
    14 Jahre alt sind und mit Druckluft-, Federdruck- und
    Druckgaswaffen schießen möchten.
b. Kinder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch
    nicht 18 Jahre alt sind und mit sonstigen Schusswaffen
    - bei uns Kleinkalibergewehre - schießen möchten.

Hier haben Sie die Möglichkeit, die notwendige Einverständniserklärung auszudrucken und
auszufüllen. Danach einfach bei der Jugendwartin abgeben.

Gesetzliche Vorschriften und Sonstiges

Satzung der Schützengesellschaft Eldingen

Schießstandordnung
Übersicht über das Schießen mit Kindern und Jugendlichen
Über den Transport von Schusswaffen und Munition sollte man einiges wissen.
Hier alles auf einen Blick...

Jahrgangstabelle  -  Sportjahr 2012 / 2013

 

 



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