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Das Schießen durch Minderjährige setzt das Einverständnis der Sorgeberechtigten (WICHTIG: ES MÜSSEN BEIDE SORGEBERECHTIGTEN UNTERSCHREIBEN!!!) voraus und zwar für a. Kinder, die das 12. Lebensjahr vollendet und noch nicht 14 Jahre alt sind und mit Druckluft-, Federdruck- und Druckgaswaffen schießen möchten. b. Kinder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 18 Jahre alt sind und mit sonstigen Schusswaffen - bei uns Kleinkalibergewehre - schießen möchten. Hier haben Sie die Möglichkeit, die notwendige Einverständniserklärung auszudrucken und auszufüllen. Danach einfach bei der Jugendwartin abgeben. |
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